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PTC-KUNDENVERTRAG 1.5. Als "Festgelegter Server" wird der Computer-Server ÜBER PTC-PRODUKTE bezeichnet, der vom Kunden in Zusammenhang mit der Installation der Lizenzierten Produkte festgelegt wurde und auf dem sich eine einzelne Instanz des jeweiligen Lizenzierten Der vorliegende Kundenvertrag (zusammen mit dem Produkts befindet. geltenden Produktverzeichnis als der „Vertrag“ 1.6. Als "Servergebundene Produkte" werden die im bezeichnet) gilt nur, wenn die im Produktverzeichnis Produktverzeichnis ausgewiesenen Lizenzierten Produkte als Lizenznehmer der Lizenzierten Produkte bezeichnet, die für...
Autor Fadilah Upload-Datum 31.07.19
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PTC-KUNDENVERTRAG 1.5. Als "Festgelegter Server" wird der Computer-Server ÜBER PTC-PRODUKTE bezeichnet, der vom Kunden in Zusammenhang mit der Installation der Lizenzierten Produkte festgelegt wurde und auf

dem sich eine einzelne Instanz des jeweiligen Lizenzierten Der vorliegende Kundenvertrag (zusammen mit dem Produkts befindet. geltenden Produktverzeichnis als der „Vertrag“ 1.6. Als "Servergebundene Produkte" werden die im bezeichnet) gilt nur, wenn die im Produktverzeichnis Produktverzeichnis ausgewiesenen Lizenzierten Produkte als Lizenznehmer der Lizenzierten Produkte bezeichnet, die für einen festgelegten Server lizenziert werden. angegebene Person oder Gesellschaft („Kunde“) und die Parametric Technology GmbH, Edisonstr. 8, D- 1.7. Als "Dokumentation" werden die von PTC zum Zeitpunkt 85716 Unterschleißheim, oder ein mit ihr gemäß § 15 ff. der Lieferung der Lizenzierten Software in elektronischer Form AktG verbundenes Unternehmen („PTC“) nach dem gelieferten oder zur Verfügung gestellten Anwenderhandbücher 01.01.2002 keinen schriftlichen Kundenvertrag über für die jeweilige Lizenzierte Software bezeichnet. PTC-Produkte und keine andere schriftliche 1.8. Als "Fehler" wird eine wesentliche Abweichung der Vereinbarung über die Lizenzierung und Nutzung der Lizenzierten Software gegenüber der geltenden Dokumentation Lizenzierten Produkte („Lizenzvereinbarung“) bezeichnet, vorausgesetzt, der Kunde informiert PTC schriftlich unterzeichnet haben. Haben der Kunde und PTC nach über eine solche Abweichung und PTC kann einen solchen dem 01.01.2002 bereits eine Lizenzvereinbarung Fehler mit angemessenem Aufwand reproduzieren. unterzeichnet, gilt für die Lizenzierung der Lizenzierten Produkte und deren Nutzung diese bereits 1.9. Als "Lizenz" wird das nicht-ausschließliche, nicht- unterzeichnete Lizenzvereinbarung und die übertragbare, keine Berechtigung zur Erteilung von Bestimmungen dieses Vertrages finden keine Unterlizenzen beinhaltende Recht zur Nutzung eines Lizenzierten Anwendung. Im vorliegenden Vertrag beziehen sich Produkts während der jeweiligen Lizenzlaufzeit zu den die Begriffe „Sie“ und „Ihr“ auf einen bevollmächtigten Bedingungen dieses Vertrags mit den in dem jeweiligen Vertreter des Kunden, der zur rechtsverbindlichen Produktverzeichnis genannten Einschränkungen bezeichnet. Annahme der Bestimmungen dieses Vertrages im 1.10. Als "Lizenzlaufzeit" wird der Zeitraum bezeichnet, Namen des Kunden ermächtigt ist. innerhalb dessen die Lizenz gilt (vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung gemäß den Bedingungen dieses Vertrags) und die im BITTE LESEN SIE DIESEN VERTRAG jeweiligen Produktverzeichnis angegeben ist. AUFMERKSAM DURCH, BEVOR SIE MIT DER 1.11. Als "Lizenzierte Produkte" wird die Gesamtheit der INSTALLATION DER LIZENZIERTEN PRODUKTE Lizenzierten Software und der Dokumentation bezeichnet. BEGINNEN ODER AUF DIE LIZENZIERTEN PRODUKTE (WIE NACHSTEHEND DEFINIERT) ZUGREIFEN. INDEM 1.12. Als “Lizenzierte Software” wird die Gesamtheit der in SIE DEN MIT „ICH BIN EINVERSTANDEN“ einem Produktverzeichnis angegebenen Computer- BESCHRIEBENEN BUTTON ANKLICKEN, ERKENNEN Softwareprodukte bezeichnet einschließlich (i) aller SIE IM NAMEN DES KUNDEN DIESEN VERTRAG ALS Fehlerbehebungen gemäß Ziffer 5.2 dieses Vertrags, (ii) VERBINDLICH AN UND SICHERN ZU, DASS SIE HIERZU sämtlicher Updates, Fehlerbehebungen und/oder Neuer ERMÄCHTIGT SIND. Versionen, die PTC dem Kunden gemäß den vom Kunden erworbenen Wartungsleistungen bereitstellt, und (iii) sämtlicher SIND SIE NICHT MIT ALLEN BESTIMMUNGEN Computer-Software, die dem Kunden im Rahmen der Erbringung DIESES VERTRAGES EINVERSTANDEN, KLICKEN SIE von Schulungsleistungen durch PTC bereitgestellt wird. DEN MIT „ICH BIN NICHT EINVERSTANDEN“ 1.13. Als "Wartungsleistungen" wird die Bereitstellung von BESCHRIEBENEN BUTTON UND GEBEN DIE Neuen Versionen bezeichnet sowie, in Abhängigkeit von der LIZENZIERTEN PRODUKTE UNVERZÜGLICH AN PTC Stufe der bestellten Wartungsleistungen, auch telefonische ZURÜCK. WENN SIE „ICH BIN EINVERSTANDEN“ Unterstützung, Web-basierte Hilfe-Tools und Fehlerbehebungen. ANGEKLICKT HABEN, KANN DER KUNDE EINE BESTELLUNG FÜR LIZENZIERTE PRODUKTE NICHT 1.14. Als "Neue Version" wird eine geänderte oder erweiterte MEHR STORNIEREN UND LIZENZIERTE PRODUKTE Version eines Lizenzierten Produkts bezeichnet, die von PTC als NICHT MEHR ZURÜCKGEBEN. neue Version des betreffenden Produkts bezeichnet wird (im 1. Definitionen. Gegensatz zu einer Fehlerbehebung, einem Update oder einer Wochenversion) und die PTC allgemein seinen Wartungskunden 1.1. Als "Produkte für Nichtregistrierte Nutzer" („Concurrent User“) zur Verfügung stellt. werden die im Produktverzeichnis ausgewiesenen Produkte bezeichnet, die für eine Nutzung durch Berechtigte Nutzer lizenziert werden, ohne 1.15. Als "Berechtigte Nutzer" werden Einzelpersonen dass die Lizenzierung auf die Nutzung durch eine bestimmte Person bezeichnet, die vom Kunden zur Nutzung der Lizenzierten innerhalb der Berechtigten Nutzer beschränkt ist. Produkte ermächtigt wurden, wobei diese Nutzung ausschließlich 1.2. Als "Festgelegter Computer" wird/werden die zentrale/n gemäß den Bedingungen dieses Vertrags erfolgen darf. Recheneinheit/en bezeichnet, die vom Kunden in Zusammenhang Berechtigte Nutzer sind auf die Mitarbeiter, Berater, mit der Installation der Lizenzierten Produkte festgelegt wurde/n. Subunternehmer, Lieferanten, Geschäftspartner und Kunden des Kunden beschränkt, die (i) keine Wettbewerber von PTC sind 1.3. Als "Festgelegtes Land" wird das Land der im geltenden und nicht bei solchen beschäftigt sind, (ii) an der Nutzung der Produktverzeichnis angegebenen Installationsadresse bezeichnet. Lizenzierten Produkte ausschließlich zur Unterstützung der Das festgelegte Land darf nur gemäß Ziffer 2.2 dieses Vertrags internen Produktentwicklungs- und Informationsmanagement-geändert werden. Aktivitäten des Kunden direkt beteiligt sind. Der Kunde ist 1.4. Als "Festgelegtes Netzwerk" wird das Netzwerk jederzeit dafür verantwortlich, dass seine Berechtigten Nutzer bezeichnet, das vom Kunden in Zusammenhang mit der diesen Vertrag einhalten. Installation der Lizenzierten Produkte festgelegt wurde. 1.16. Als "Produktverzeichnis" wird das Standard- Bestellformular von PTC (einschließlich aller Anlagen, Anhänge © 2005 PTC 1, und sonstiger ausdrücklich darin erwähnter Dokumente) 2.3 Nutzungsbeschränkungen für Berechtigte Nutzer. Die bezeichnet oder ein anderer, vom Kunden vorgelegter und von Anzahl der Berechtigten Nutzer, die zu irgendeinem Zeitpunkt PTC ausdrücklich akzeptierter Bestellschein bezeichnet, in dem Zugang auf ein Lizenziertes Produkt Zugriff nehmen oder ein wenigstens (i) die bestellten Lizenzierten Produkte und/oder Lizenziertes Produkt einsetzen, darf die Anzahl der zu diesem Leistungen sowie (ii) die Installationsadresse (einschließlich Zeitpunkt für das betreffende Lizenzierte Produkt gültigen Festgelegtem Land) und die Lizenzlaufzeit der Lizenzierten Lizenzen nicht überschreiten. Nur im Festgelegten Land Produkte angegeben sind. ansässige Berechtigte Nutzer dürfen Zugang zu den Lizenzierten 1.17. Als "Registrierte Nutzer" werden die Berechtigten Nutzer Produkten erhalten, diese betreiben und/oder nutzen. Berechtigte bezeichnet, für die der Kunde eine Lizenz für ein Produkt für Nutzer, die keine Mitarbeiter des Kunden sind, dürfen die Registrierte Nutzer erworben und der Kunde ein Passwort oder Lizenzierten Produkte nur am Kundenstandort nutzen. eine sonstige eindeutige Kennung ausgegeben hat, damit die betreffende Person das Produkt für Registrierte Nutzer nutzen 2.4 Nur Berechtigte Nutzer dürfen Zugang zu den Lizenzierten kann. Produkten erhalten oder diese betreiben. Folgende Schritte darf 1.18. Als "Produkte für Registrierte Nutzer" werden die der Kunde weder selbst unternehmen noch Dritten gestatten: Lizenzierten Produkte bezeichnet, die für Registrierte Nutzer (i) Teile der Lizenzierten Produkte ändern oder Derivate lizenziert werden. davon herstellen; 1.19. Als "Leistungen" wird die Gesamtheit aller Wartungs- (ii) Vermietung, Verleasen oder Verleih der Lizenzierten und Schulungsleistungen bezeichnet. Produkte; 1.20. Als "Nutzungslizenzgebühr" wird eine regelmäßige (iii) Nutzung der Lizenzierten Produkte oder Gestattung Gebühr bezeichnet, die bei Versand derjenigen Lizenzierten ihrer Nutzung zum Zwecke der Schulung Dritter, des Produkte fällig wird, die gemäß dem geltenden kommerziellen Time-Sharing oder der Nutzung im Produktverzeichnis einer Nutzungslizenzgebühr unterliegen und Rahmen eines Büro-Service; die den Kunden – nur während des Zeitraums, für den die Nutzungslizenzgebühr bezahlt wird – (i) zur Nutzung des (iv) Disassemblieren, Dekompilieren oder Reverse- Lizenzierten Produkts entsprechend der geltenden Lizenz und (ii) Engineering der Lizenzierten Produkte oder zu Wartungsleistungen entsprechend der im geltenden anderweitige Versuche, den Quellcode zu erlangen, Produktverzeichnis angegebenen Wartungsstufe berechtigt. es sei denn dass dies (i) unerlässlich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der 1.21. Als "Schulungsleistungen" werden Unterweisungen und Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen sonstige Schulungen hinsichtlich der Verwendung der Computerprogramms mit anderen Programmen zu Lizenzierten Produkte bezeichnet. erhalten, (ii) die weiteren Voraussetzungen des § 69e UrhG vorliegen und (iii) PTC dem Kunden diese 1.22. Als "Zusatzgebühr" wird eine Gebühr bezeichnet, die sich Informationen nach schriftlicher Anfrage nicht aus der Differenz zwischen der für die im ursprünglich innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht Festgelegten Land geltenden und der für die in dem Festgelegten hat; Land, in das der Kunde das Lizenzierte Produkt überträgt, geltenden Lizenzgebühr ergibt, zuzüglich Mehrwertsteuer oder (v) Verkauf, Erteilung von Lizenzen oder Unterlizenzen, sonstiger Steuern, die anlässlich einer solchen Übertragung Verleih, Abtretung oder anderweitige Übertragung anfallen können. (ob durch Verkauf, Austausch, Schenkung, per Gesetz oder anderweitig) der Lizenzierten Produkte oder von etwaigen Kopien der Lizenzierten Produkte 2. Lizenz für Lizenzierte Produkte. oder einer Lizenz oder anderer Rechte daran, ganz 2.1 Lizenzerteilung. Nachdem PTC eine Bestellung über oder teilweise, an Dritte ohne vorherige schriftliche Lizenzierte Produkte angenommen hat, gewährt PTC dem Zustimmung von PTC; Kunden eine Lizenz zur Installation und Nutzung der (vi) Veränderung, Entfernung oder Unkenntlichmachung Lizenzierten Produkte ausschließlich zur internen von Hinweisen auf Urheberrechte, Produktentwicklung und den Informationsmanagementaktivitäten Geschäftsgeheimnisse, Patente, Warenzeichen, des Kunden während der jeweiligen Lizenzlaufzeit. Diese Lizenz Logos, Eigentumsrechte und/oder sonstigen unterliegt den in dieser Ziffer 2 genannten Einschränkungen, den rechtlichen Hinweisen auf den Lizenzierten sonstigen Bedingungen dieses Vertrags sowie allen sonstigen im Produkten oder deren Kopien; und Produktverzeichnis enthaltenen Einschränkungen oder Bedingungen. (vii) Kopieren oder sonstige Vervielfältigung der Lizenzierten Produkte, ob ganz oder teilweise, sofern 2.2 Einschränkungen für alle Lizenzierten Produkte. Der Kunde dies nicht für deren Installation im Computer- darf Lizenzierte Produkte nur auf Computersystemen und in Speicher zum Zwecke der Ausführung der Netzwerken installieren und betreiben, die sich im jeweiligen Lizenzierten Produkte gemäß dieser Ziffer 3 Festgelegten Land befinden. Der Kunde kann das Festgelegte erforderlich ist und sofern dies nicht lediglich der Land, in dem er ein Lizenziertes Produkt zu installieren oder zu Herstellung einer angemessenen Anzahl von betreiben beabsichtigt, von Zeit zu Zeit ändern, vorausgesetzt, Sicherungskopien dient (vorausgesetzt, eine solche dass (i) der Kunde in jedem Fall PTC vorher schriftlich über eine genehmigte Kopie ist Eigentum von PTC und enthält solche Änderung informiert, und (ii) der Kunde bei der Kopien von sämtlichen Hinweisen auf Übertragung der Lizenzierten Produkte in ein anderes Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Patente, Festgelegtes Land sämtliche geltenden PTC- Marken, Logos, Eigentumsrechte und/oder sonstigen Übertragungsgebühren und/oder Zusatzgebühren sowie etwaige rechtlichen Hinweisen von PTC, die in der von PTC Steuern, Abgaben oder Zölle bezahlt, die bei einer solchen übergebenen Originalkopie enthalten sind). Übertragung fällig werden (gemeinsam die "Verlegungsgebühren"). 2.5 Zusätzliche Nutzungseinschränkungen für Produkte für Nichtregistrierte Nutzer. Der Kunde darf Produkte für © 2005 PTC 2, Nichtregistrierte Nutzer nur auf den jeweiligen Festgelegten 3. Prüfung. Computern oder in den Festgelegten Netzwerken in Computersystemen und Netzwerken installieren und betreiben, Prüfung. Zur Bestätigung, dass der Kunde die Bedingungen die sich im Festgelegten Land befinden. Nur im Festgelegten dieses Vertrags einhält, ist der Kunde damit einverstanden, PTC Land ansässige Berechtigte Nutzer dürfen Zugang zu den die Überprüfung der Nutzung der Lizenzierten Produkte durch Lizenzierten Produkten erhalten oder diese betreiben. Berechtigte den Kunden zu gestatten. Der Kunde ist bereit, PTC Zugang zu Nutzer, die keine Mitarbeiter des Kunden sind, dürfen die seinen Einrichtungen und Computersystemen zu verschaffen und Produkte für Nichtregistrierte Nutzer nur am Sitz des Kunden die Kooperation seiner Mitarbeiter und Berater sicherzustellen, nutzen. Die Anzahl der Berechtigten Nutzer, die zu einem sofern dies von PTC zur Durchführung einer solchen Prüfung Zeitpunkt Zugang zu einem Produkt für Nichtregistrierte Nutzer während der üblichen Geschäftszeiten und nach angemessener haben oder ein solches Produkt betreiben, darf die Anzahl der zu vorheriger Mitteilung in zumutbarer Weise erbeten wird. diesem Zeitpunkt für das betreffende Lizenzierte Produkt gültigen Lizenzen nicht überschreiten. Der Kunde kann den für 4. Gewerbliche Schutzrechte; Vertrauliche Informationen. ein Lizenziertes Produkt Festgelegten Computer oder das Festgelegte Netzwerk und/oder dessen Standort von Zeit zu Zeit 4.1 Eigentumsrechte. PTC und ihre Lizenzgeber sind die ändern, vorausgesetzt, dass (a) der Kunde in jedem Fall PTC alleinigen Eigentümer der Lizenzierten Produkte und etwaiger vorher schriftlich über eine solche Änderung informiert, und (b) Kopien der Lizenzierten Produkte sowie aller Urheberrechte, der Kunde bei der Übertragung der Lizenzierten Produkte in ein Geschäftsgeheimnisse, Patente, Marken und anderer anderes Festgelegtes Land sämtliche anfallenden gewerblicher Schutzrechte in Bezug auf die Lizenzierten Verlegungsgebühren bezahlt. Produkte. Sämtliche Kopien der Lizenzierten Produkte, gleich in welcher Form sie von PTC bereitgestellt oder vom Kunden 2.6 Zusätzliche Nutzungseinschränkungen für Produkte für angefertigt wurden, bleiben Eigentum von PTC, und solche Registrierte Nutzer. Produkte für Registrierte Nutzer dürfen nur Kopien gelten während der Lizenzlaufzeit als Leihgabe an den von Registrierten Nutzern verwendet werden. Der Kunde kann Kunden. Der Kunde erkennt an, dass ihm durch die nach diesem neue Registrierte Nutzer von Zeit zu Zeit hinzufügen und/oder Vertrag gewährte Lizenz kein Recht auf oder Eigentum an den ersetzen, solange die Gesamtanzahl der Registrierten Nutzer nicht Lizenzierten Produkten oder etwaigen Kopien der Lizenzierten zu irgendeinem Zeitpunkt die Anzahl der zu diesem Zeitpunkt Produkte eingeräumt wird, sondern lediglich ein begrenztes gültigen Lizenzen für das betreffende Lizenzierte Produkt Nutzungsrecht gemäß diesem Vertrag. Der Kunde hat keine überschreitet, sowie unter der Voraussetzung, dass, falls eine Rechte am Quellcode der Lizenzierten Produkte, und der Kunde Person, die vormals ein Registrierter Nutzer war, wieder den ist damit einverstanden, dass nur PTC das Recht auf Wartung, Status eines Registrierten Nutzers erhält, sodann eine neue Verbesserung oder anderweitige Veränderung der Lizenzierten Lizenzgebühr an PTC gezahlt wird (zu den jeweils gültigen

Produkte hat. Mit Ausnahme der ausdrücklich in diesem Vertrag Sätzen von PTC). eingeräumten Rechte, werden dem Kunden keine anderen Rechte

2.7 Zusätzliche Nutzungseinschränkungen für Servergebundene hinsichtlich der Lizenzierten Produkte gewährt. Produkte. Der Kunde darf Servergebundene Produkte nur auf 4.2 Vertrauliche Informationen. Der Kunde ist damit dem bzw. den jeweiligen Festgelegten Server(n) installieren und einverstanden, dass die nicht-öffentlichen Ideen und der in den betreiben, der/die sich im jeweiligen Festgelegten Land Lizenzierten Produkten enthaltene und/oder dem Kunden im befindet/n. Der Kunde kann den bzw. die Festgelegten Server für Zuge der Leistungserbringung durch PTC zur Verfügung Servergebundene Produkte und/oder dessen Standort von Zeit zu gestellte Ausdruck solcher Ideen, Geschäftsgeheimnisse, Zeit ändern, vorausgesetzt, dass (a) der Kunde in jedem Fall PTC vertraulichen und geschützten Informationen sowie Know-how vorher schriftlich über eine solche Änderung informiert, und (b) von PTC und seinen Lizenzgebern enthalten (die "Vertraulichen der Kunde bei der Übertragung der Lizenzierten Produkte in ein Informationen"), und dass PTC (und/oder ein Vertragspartner) anderes Festgelegtes Land sämtliche anfallenden Verlegungsgebühren bezahlt. solche Vertraulichen Informationen dem Kunden vertraulich offen legt. Der Kunde muss die Vertraulichkeit dieser 2.8 Drittkomponenten und gebündelte Drittprodukte. Einige der Vertraulichen Informationen bewahren und darf diese Lizenzierten Produkte können Softwarekomponenten Dritter Vertraulichen Informationen keinem Dritten offen legen oder enthalten, für die PTC dem Kunden eine Lizenz erteilt hat, die anderweitig zugänglich machen und darf diese Vertraulichen jedoch weiteren Bedingungen unterliegen ("Drittkomponenten"). Informationen nur insoweit nutzen, als dies zur Ausübung der Die geltenden zusätzlichen Bedingungen sind in den als Lizenz des Kunden gemäß Ziffer 2 notwendig ist. Der Kunde ist Anlage A beigefügten Geschäftsbedingungen Dritter festgelegt dafür verantwortlich, alle erforderlichen und angemessenen und im Bereich rechtliche Regelungen und Richtlinien (Legal Maßnahmen hinsichtlich seiner Mitarbeiter, Berater oder policies and Guidelines] unter http://www.ptc.com einsehbar. Vertreter und hinsichtlich der Berechtigten Nutzer zu ergreifen, Davon unabhängig wird dem Kunden für bestimmte um seine Verpflichtungen nach diesem Vertrag zu erfüllen. Der Softwareprodukte Dritter, die PTC gegebenenfalls mit den Kunde ist bereit, PTC unverzüglich über unbefugten Zugang oder Lizenzierten Produkten bündelt und zusammen mit diesen Offenlegung oder Nutzung der Vertraulichen Informationen oder vertreibt, eine Lizenz direkt vom Hersteller solcher Lizenzierten Produkte zu informieren und weitere Maßnahmen Softwareprodukte Dritter erteilt (“gebündelte Drittprodukte”). zu ergreifen, die in zumutbarer Weise von PTC zur Vermeidung Auch diese gebündelten Drittprodukte sind in den oder Abhilfe einer solchen Verletzung dieser Bestimmungen Geschäftsbedingungen Dritter beschrieben. Der Kunde ist damit erbeten werden. einverstanden, dass die Nutzung von Drittkomponenten und/oder gebündelten Drittprodukten durch ihn den Bestimmungen der 5. Ansprüche bei Mängeln. Geschäftsbedingungen Dritter unterliegt. Neue Versionen, die Drittkomponenten oder gebündelte Drittprodukte enthalten, 5.1 Untersuchungs- und Rügepflicht Die Gewährleistungsrechte können weiteren oder anderen Bedingungen Dritter unterliegen. (Mängelansprüche) des Kunden setzen voraus, dass dieser (i) Hierauf wird PTC den Kunden bei Zugänglichmachung der gemäß § 377 HGB die Ware untersucht, es sich (ii) um einen jeweiligen Neuen Versionen hinweisen. Fehler im Sinne dieses Vertrages handelt, dieser (iii) bereits bei Gefahrübergang vorlag und (iv) der Kunde den Fehler ordnungsgemäß rügt. Rügen haben unter spezifischer Angabe des © 2005 PTC 3, Fehlers schriftlich zu erfolgen. Erkennbare Fehler sind PTC bestimmt und ersetzen nicht eine fachmännische Einschätzung innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, oder Prüfung im Hinblick auf Sicherheit oder Nützlichkeit der versteckte Fehler innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung. damit erzielten Ergebnisse. Der Kunde trägt die alleinige Die genannten Fristen sind Ausschlussfristen. Verantwortung für alle aus der Nutzung der Lizenzierten 5.2 Rechtsbehelfe. Soweit ein Fehler vorliegt, kann PTC diesen Produkte erzeugten Ergebnisse, einschließlich der Geeignetheit nach eigener Wahl (a) durch Ersatz des bzw. der Lizenzierten anzuwendender unabhängiger Zuverlässigkeits- und Produkte(s) oder (b) durch Nachbesserung beheben, Genauigkeitsprüfungen von Gegenständen, die unter vorausgesetzt dass PTC die Fehlerrüge des Kunden innerhalb der Verwendung der Lizenzierten Produkte entworfen wurden. Fristen nach Ziffern 5.1 und 5.3 zugeht und der Kunde in 5.9 Beschaffenheit, Garantien. Eigenschaften der Lizenzierten angemessenem Umfang Fehler-Informationen bereitstellt, die zur Produkte, welche in Veröffentlichungen von PTC oder ihrer Behebung des Fehlers erforderlich sind. Ist die Nachbesserung Vertriebsmitarbeiter oder -vertreter, insbesondere in der (entweder durch Lieferung einer Fehlerbeseitigung oder Werbung, in Zeichnungen, Prospekten oder anderen Bereitstellung einer Umgehungsmöglichkeit oder anderweitig) Dokumenten, einschließlich von Darstellungen im Internet, oder oder Ersatzlieferung endgültig fehlgeschlagen (wobei PTC zu auf der Verpackung und Kennzeichnung der Lizenzierten mindestens zwei Ersatzlieferungs- und/oder Produkte angegeben sind, oder die Gegenstand von Nachbesserungsversuchen für den selben Fehler innerhalb jeweils Handelsbräuchen sind, sind nur dann als von der vertraglichen angemessener Fristen berechtigt ist), so ist der Kunde nach seiner Beschaffenheit der Lizenzierten Produkte umfasst anzusehen, Wahl (a) bei Rückgabe des bzw. der betreffenden Lizenzierten wenn sie ausdrücklich in einem schriftlichen Angebot oder einer Produkte(s) und aller davon angefertigten Kopien zur schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten sind. Garantien, Rückgängigmachung der betroffenen Bestellung gegen insbesondere Beschaffenheitsgarantien, sind für PTC nur in Erstattung der für das bzw. die jeweilige(n) Lizenzierte(n) demjenigen Umfang verbindlich, in welchem sie (i) in einem Produkt(e) gezahlten Lizenzgebühren (Rücktritt) oder (b) zur schriftlichen Angebot oder einer schriftlichen angemessenen Herabsetzung des Preises der betroffenen Auftragsbestätigung enthalten sind, (ii) ausdrücklich als Bestellung (Minderung) berechtigt. Nachbesserung oder „Garantie“ oder „Beschaffenheitsgarantie“ bezeichnet werden, Ersatzlieferung erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und (iii) die aus einer solchen Garantie für PTC resultierenden und unterbrechen die Verjährung der Mängelansprüche für die Verpflichtungen ausdrücklich festlegen. Lizenzierten Produkte nicht. 5.10 Mangelhaftung für Drittprodukte. PTC schließt jegliche 5.3 Gewährleistungsfrist. Die Verjährungsfrist für Mangelhaftung, ob explizit oder implizit, in Bezug auf Sun- Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung. Software, Oracle-Software und gebündelte Drittprodukte aus 5.4 Neubeginn. Etwaige Ersatzlieferungen und/ oder (wie in der Anlage „Geschäftsbedingungen Dritter“ beschrieben), Nachbesserungen führen nicht zu einem Neubeginn der und falls solche Produkte von PTC geliefert werden, werden Verjährung. diese unter Ausschluss der Gewährleistung zur Verfügung gestellt, sofern nicht ausdrücklich anderweitig in Ziffer 2.8 dieses 5.5 Ausschlüsse von der Mängelhaftung. Im Rahmen dieses Vertrags angegeben. Vertrags übernimmt PTC keinerlei Mängelhaftung für (i) Neue Versionen, sowie Fehlerbehebungen, Updates und/oder 6. Freistellung; Verletzung von Rechten. Wochenversionen (die allesamt den für Wartungsleistungen 6.1 Verpflichtung von PTC zur Freistellung des Kunden. PTC geltenden Bedingungen unterliegen), (ii) Computer Software, die ist verpflichtet, den Kunden auf Kosten von PTC von allen gegen dem Kunden im Zuge der Erbringung von Schulungsleistungen den Kunden erhobenen Klagen freizustellen, die auf der durch PTC zur Verfügung gestellt wurde; (iii) Fehler, die darauf Behauptung beruhen, dass ein Lizenziertes Produkt ein US- beruhen, dass das Lizenzierte Produkt im Rahmen einer amerikanisches und/oder in einem Mitgliedstaat der Anwendung oder in einem Umfeld verwendet wird, für die bzw. Europäischen Union bestehendes Patent, Urheberrecht oder eine für das es nicht entwickelt wurde bzw. gedacht war, oder darauf dort eingetragene Marke verletzt, und wird, nach Wahl von PTC, zurückzuführen sind, dass das Lizenzierte Produkt durch andere eine solche Klage vergleichen oder etwaige, gegen den Kunden als PTC oder seine Mitarbeiter oder Vertreter verändert wurde in einem rechtskräftigen Urteil festgesetzten Beträge erstatten, und/oder (iv) gebündelte Drittprodukte. Des Weiteren sind vorausgesetzt, dass: (a) PTC unverzüglich vom Kunden Mängelansprüche ausgeschlossen in den unter Ziffer 7.3 a) bis e) schriftlich über die Anzeige eines solchen Anspruches informiert aufgeführten Fällen. wird; (b) PTC die alleinige Kontrolle über die Verteidigung 5.6 Weitere Mängelansprüche. Weitere Mängelansprüche, gegen eine Klage im Hinblick auf einen solchen Anspruch und gleich welcher Art, sind vorbehaltlich etwaiger nach Maßgabe sämtliche Verhandlungen bezüglich deren Beilegung oder eines von Ziffer 8 beschränkter Schadensersatzansprüche Vergleichs hat und die dabei entstehenden Kosten übernimmt ausgeschlossen. (außer in den Fällen eines oder mehrerer der unter Ziffer 6.3 genannten Ausschlüsse); und (c) dass der Kunde auf Kosten von 5.7 Keine zusätzlichen Gewährleistungen. Kein Mitarbeiter, PTC vollumfänglich mit PTC bei der Abwehr, Beilegung oder Geschäftspartner, Vertriebsunternehmen oder Vertreter von PTC dem Vergleich eines solchen Anspruchs kooperiert. Alle oder einem seiner Großhändler oder Handelsvertreter ist Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von oben berechtigt, Zusicherungen, Zusagen oder Zusatzvereinbarungen genannten Rechten Dritter unterliegen den abzugeben bzw. einzugehen, die über die in diesem Vertrag Haftungsbeschränkungen der Ziffer 8. enthaltenen hinausgehen oder von diesen abweichen, sofern dies nicht in einem schriftlichen Nachtrag zu diesem Vertrag 6.2 PTCs Handlungsmöglichkeiten zur Vermeidung einer ausdrücklich festgelegt und im Namen des Kunden von einer Klage. Sofern es gemäß Ziffer 6.1 dieses Vertrags zu einer Klage vertretungsberechtigten Person und im Namen von PTC von kommt oder, nach Ansicht von PTC, kommen könnte, hat der einem Mitarbeiter der Rechtsabteilung oder einem leitenden Kunde, nach Wahl und auf Kosten von PTC, PTC zu gestatten: Mitarbeiter (Director Level oder höher) der Finance Abteilung (a) dem Kunden das Recht auf weitere Nutzung des Lizenzierten unterzeichnet wurde. Produkts zu verschaffen; (b) das Lizenzierte Produkt so zu verändern, dass es keine Rechte mehr verletzt, ohne seine 5.8 Verantwortlichkeit des Kunden. Die Lizenzierten Produkte Funktionalität dabei erheblich zu beeinträchtigen; oder (c) die sind für die Nutzung durch entsprechend geschulte Fachkräfte jeweilige Lizenz zu beenden, die Rückgabe der Lizenzierten © 2005 PTC 4, Produkte zu akzeptieren und dem Kunden dafür eine Gutschrift 7.6 Gesetzliche Haftung. Die Haftung von PTC nach dem in Höhe des geringeren Betrages von entweder den vom Kunden deutschen Produkthaftungsgesetz, für die Verletzung von Leben, für das Lizenzierte Produkt gezahlten Lizenzgebühren oder dem Körper und Gesundheit, für das arglistige Verschweigen eines Listenpreis von PTC für das Lizenzierte Produkt zum Zeitpunkt Mangels und die Übernahme einer Garantie für die seiner Bestellung, unter Berücksichtigung einer linearen Beschaffenheit einer Sache bleibt unberührt. Abschreibung über fünf Jahre, einzuräumen. 7.7 Mitarbeiter. Die Ziffern 7.1 bis 7.6 gelten auch im Falle 6.3 Ausschlüsse von PTCs Verpflichtung zur Freistellung des etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Mitarbeiter Kunden. PTC haftet dem Kunden nicht gemäß Ziffer 7.1 dieses oder Beauftragte von PTC und/oder mit PTC verbundenen Vertrags oder anderweitig, wenn eine Rechtsverletzung oder ein Unternehmen. diesbezüglicher Anspruch darauf beruht, dass (a) das Lizenzierte Produkt zusammen mit Ausrüstung oder Software verwendet 7.8 Mitverschulden. Bei Garantie- oder Haftungsansprüchen wird, die nicht im Rahmen dieses Vertrags geliefert wurden und gegen PTC ist eventuelles Mitverschulden des Kunden das Lizenzierte Produkt allein betrachtet keine Rechtsverletzung entsprechend zu berücksichtigen, insbesondere bei ungenügender verursachen würde; (b) Designs, Zeichnungen, Anweisungen Fehleranzeige oder unzureichender Datensicherung. oder Spezifikationen des Kunden eingehalten wurden; (c) das Unzureichende Datensicherung liegt u.a. vor, wenn der Kunde Lizenzierte Produkt im Rahmen einer Anwendung oder in einem nicht durch geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Umfeld verwendet wird, für die es im Rahmen dieses Vertrags Sicherungsmaßnahmen Vorkehrungen gegen äußere weder entwickelt noch eine solche Nutzung ins Auge gefasst Einwirkungen trifft, z.B. Computerviren und andere wurde; (d) eine andere als die aktuellste, dem Kunden zur Erscheinungen, die einzelne Daten oder einen ganzen Verfügung gestellte Version des Lizenzierten Produkts bzw. der Datenbestand gefährden könnten. Lizenzierten Produkte verwendet wird; (e) das Lizenzierte 8. Ablauf oder Kündigung von Lizenzen und Wartungs- Produkt durch andere als PTC oder seine Mitarbeiter oder leistungen. Vertreter verändert wurde; oder (f) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Geschäftsgeheimnisses, 8.1 Kündigungsgründe. Dieser Vertrag und alle Lizenzen und Marken oder anderen Rechts, welches der Kunde selbst voll oder die Erbringung von Wartungsleistungen für Lizenzierte Produkte zum Teil innehat, geltend gemacht werden. enden: 6.4 Verpflichtung des Kunden zur Freistellung von PTC. Der (a) automatisch und ohne Kündigung beim Eintritt Kunde wird PTC auf eigene Kosten von etwaigen Schäden, folgender Ereignisse: (I) Verletzung der Unterziffern (i) Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen freistellen und bis (vii) der Ziffer 3.2 oder Verletzung der Ziffer 4 oder davon schadlos halten, die aus Ansprüchen Dritter entstehen, 9.5 durch den Kunden; (II) Bestellung eines welche auf einem der in den Unterabsätzen vorstehender Ziffer Zwangsverwalters, Treuhänders, Insolvenzverwalters 6.3 genannten Umständen beruhen. oder eines ähnlichen Verwalters mit ähnlicher Funktion für den Kunden oder für den Besitz oder die 7. Haftungsbeschränkung. Vermögenswerte des Kunden; (III) allgemeine Abtretung des Kunden zugunsten seiner Gläubiger; 7.1 Haftungsformen. PTC haftet für etwaige Schäden, gleich aus (IV) Einreichung eines Antrags auf Reorganisation, welchem Rechtsgrund, wenn (i) PTC eine vertragswesentliche Auflösung oder Liquidation durch den Kunden oder Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft (d.h. mindestens fahrlässig) gegen den Kunden, wenn dieser nicht innerhalb von verletzt hat, oder (ii) der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder sechzig (60) Tagen abgelehnt wird; oder (V) Vorsatz von PTC verursacht wurde oder (iii) PTC eine Garantie Einstellung der Geschäftstätigkeit durch den Kunden übernommen hat. oder Beginn eines Auflösungs- oder 7.2 Vorhersehbarkeit. Die Haftung von PTC ist auf den Liquidationsverfahrens; oder typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, wenn PTC (i) (b) durch Kündigung seitens PTC dreißig (30) Tage vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) leicht fahrlässig nachdem dem Kunden eine schriftliche Mitteilung von verletzt hat, oder (ii) Mitarbeiter oder Beauftragte von PTC, die PTC über eine Verletzung dieses Vertrags nicht Organe oder leitende Angestellte sind, sonstige Pflichten (ausgenommen der in vorstehender Ziffer 8.1(a) grob fahrlässig verletzt haben, oder (iii) wenn PTC eine Garantie aufgeführten) vorliegt, einschließlich der verspäteten übernommen hat, sofern es sich bei der Garantie nicht Leistung einer nach diesem Vertrag fälligen Zahlung, ausdrücklich um eine Garantie für die Beschaffenheit der sofern diese Verletzung nicht innerhalb der Lizenzierten Produkte oder Leistungen handelt. vorgenannten Frist von dreißig (30) Tagen zur Zufriedenheit von PTC in angemessener Weise 7.3 Höchstbeträge. In den Fällen der Ziffer 7.2 (i) und (ii), ist die behoben wird. Haftung von PTC auf einen Betrag von höchstens EURO 1.000.000,- bzw. bei reinen Vermögensschäden auf einen Betrag 8.2 Folgen des Ablaufs oder der Kündigung. Bei Ablauf der von höchstens EURO 100.000,- begrenzt. Lizenzlaufzeit oder Kündigung dieses Vertrags wird der Kunde alle nach diesem Vertrag geschuldeten Beträge unverzüglich 7.4 Weitergehende Schäden. In den Fällen der Ziffer 7.2 besteht bezahlen, die Originalkopien sämtlicher Lizenzierter Produkte an keine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder PTC zurückzugeben, alle Kopien und Sicherheitskopien davon entgangenen Gewinn. aus den Computerbibliotheken, Speichermedien und/oder 7.5 Verjährung. Ansprüche des Kunden gegen PTC und/oder mit sonstigen Einrichtungen des Kunden unwiderruflich löschen, und PTC verbundene Unternehmen, aus welchem Grund auch immer, die Einhaltung vorstehender Verpflichtungen schriftlich durch verjähren spätestens nach einem Jahr von dem Zeitpunkt an, an einen leitenden Angestellten bestätigen, einschließlich des welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. Umstandes, dass sich die Lizenzierten Produkte nicht mehr im ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach zwei Jahren Besitz des Kunden befinden oder von diesem verwendet werden. vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Für Ansprüche 9. Allgemeines. wegen Mängel der Lizenzierten Produkte verbleibt es bei der Verjährung nach Ziffer 5.3. 9.1 Rechtswahl. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Etwaige © 2005 PTC 5, Rechtsstreitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder ihre Lizenzgeber in Bezug auf Schäden, Aufwendungen oder Differenzen aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag sind sonstige Haftungen schadlos, die in Folge einer Nichterfüllung zunächst in einem Mediationsverfahren zu behandeln. Die dieser Ziffer 9.5 seitens des Kunden entstehen. Parteien vereinbaren, an dem Mediationsverfahren nach Treu und Glauben mitzuwirken und daran teilzunehmen und die Regelungen einer erzielten Einigung einzuhalten. Die Parteien 9.6 Salvatorische Klausel. Es ist beabsichtigt, dass die vereinbaren des Weiteren, die Kosten des Mediationsverfahrens vorliegende Vereinbarung kein geltendes Recht verletzt und die zu gleichen Teilen zu tragen. Wenn das Mediationsverfahren Undurchsetzbarkeit oder Ungültigkeit einer Bestimmung nicht erfolgreich ist, ist das Landgericht München I der beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen ausschließliche Gerichtsstand. Bestimmungen, und solche als ungültig erachteten 9.2 Mitteilungen. Alle nach diesem Vertrag erforderlichen Bestimmungen werden von diesem Vertrag getrennt und soweit oder erlaubten Mitteilungen bedürfen der Schriftform. möglich durch Bestimmungen ersetzt, die dem Ziel und der Mitteilungen an den Kunden sind an die in dem vom Kunden wirtschaftlichen Absicht der ungültigen Bestimmungen am eingereichten und von PTC angenommenen Produktverzeichnis nächsten kommen. angegebene Anschrift oder eine andere gegenüber PTC 9.7 Vollständiger Vertrag. Dieser Vertrag (einschließlich aller schriftlich benannte Anschrift zu richten. Mitteilungen an PTC Anlagen oder Anhänge) zusammen mit dem Produktverzeichnis sind an PTC, z. H. des VP Finance mit Kopie an den Counsel for enthält die vollständigen und ausschließlichen Vereinbarungen Central Europe zu richten. zwischen PTC und dem Kunden im Hinblick auf den 9.3 Genehmigungen. Jede der Parteien versichert, dass die Vertragsgegenstand und ersetzt etwaige vorangegangenen Annahme, rechtsgültige Ausfertigung, Übergabe und Vereinbarungen im Hinblick auf den Vertragsgegenstand. Jeder Durchführung dieses Vertrags ihrerseits ordnungsgemäß Verzicht auf die Bestimmungen dieses Vertrags und jede genehmigt worden ist und dass der für die jeweilige Partei Zustimmung, Änderung oder Ergänzung dieses Vertrags ist erst Unterzeichnende die hierzu erforderliche Vollmacht und verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt und von PTC und dem Berechtigung besitzt. Kunden unterzeichnet wurde. 9.4 Abtretung, Verzicht, Änderung. Der Kunde darf ohne 9.7 Drittbegünstigte. Die Parteien dieses Vertrags kommen vorherige schriftliche Zustimmung von PTC keine seiner nach überein, dass die Drittlizenzgeber von PTC Drittbegünstigte diesem Vertrag bestehenden Rechte oder Pflichten abtreten, dieses Vertrags sind und das Recht haben, sich auf dessen übertragen, delegieren oder in Bezug auf solche Rechte Bestimmungen zu berufen und diese hinsichtlich der Produkte Unterlizenzen erteilen und jede solche versuchte Delegierung, dieser Drittlizenzgeber direkt durchzusetzen. Abtretung, Übertragung oder Erteilung von Unterlizenzen ist 9.8 Datenschutz. PTC wird die von Benutzern dieser Seite nichtig und stellt eine Vertragsverletzung dar. PTC ist berechtigt, gemachten persönlichen Angaben ohne Zustimmung des für jede beantragte Delegierung, Abtretung Übertragung oder betreffenden Nutzers nicht an Dritte weitergeben. Bitte beachten Erteilung von Unterlizenzen an Rechten und Pflichten aus diesem Sie, dass Ihre gemachten Angaben zum Zwecke der Verarbeitung Vertrag eine entsprechende Transfer-Gebühr zu verlangen. PTC durch PTC, deren Tochtergesellschaften und verbundenen ist berechtigt, diesen Vertrag im Falle der wesentlichen Änderung Unternehmen für die oben genannten Zwecke möglicherweise der Beherrschungsverhältnisse des Kunden zu kündigen. über die Grenzen des Europäischen Wirtschaftsraumes hinaus 9.5 Export. Der Kunde darf Lizenzierte Produkte oder damit übertragen werden. Eine Übertragung von personenbezogenen verbundene technische Daten nur nach vorheriger Erfüllung der Daten über die Grenzen des Europäischen Wirtschaftsraumes anwendbaren Exportbestimmungen einer Gerichtsbarkeit, der der hinaus erfolgt nur unter Voraussetzungen, die sicherstellen, dass Kunde bzw. die Lizenzprodukte unterliegen, einschließlich der die Daten nur in Übereinstimmung mit dem deutschen Einholung aller erforderlichen Ausfuhr- oder Datenschutzrecht verarbeitet werden. Mit der Angabe Wiederausfuhrgenehmigungen vom amerikanischen personenbezogener Daten stimmen Sie der Verwendung dieser Wirtschaftsministerium oder anderen staatlichen Behörden, direkt Informationen gemäß den in dieser Unterziffer enthaltenen oder indirekt ausführen oder wieder ausführen oder einer anderen Erläuterungen zu. Person oder einem anderen Organ zur Ausfuhr oder Wiederausfuhr zur Verfügung stellen. Der Kunde hält PTC und © 2005 PTC 6,

Anlage A - Geschäftsbedingungen Dritter

Geschäftsbedingungen für Komponenten Dritter werden darf und dass der Kunde die Oracle-Software nicht 1. Komponenten von Sun verändern oder die Ergebnisse von Leistungsvergleichen mit der Oracle Software nicht veröffentlichen darf. Oracle ist Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für Software ein Drittbegünstigter dieses Vertrags. und Dokumentation von Sun Microsystems, Inc. ("Sun"), sofern Software oder Dokumentation von Sun ("Sun- 3.Open Source-Komponenten Software") in den Lizenzierten Produkten enthalten ist. Falls Open Source-Software in den Lizenzierten Produkten Dazu zählen unter anderem Java™ Runtime Environment, enthalten ist, ist die Open Source-Software als solche in den Java Naming and Directory Interface™ 1.2.1, JavaMail™ Unterlagen gekennzeichnet, die mit den Lizenzierten 1.2, JavaBeans™ Activation Framework 1.0.1, Java™ Produkten mitgeliefert werden. Die im Rahmen des Secure Socket Extension 1.0.2 und Java™ Software Lizenzvertrags erbrachten Gewährleistungen und Developers Kit: Wartungsleistungen finden auf die Open Source-Software Der Kunde darf die Schnittstelle der Java-Plattform (Java Anwendung und werden allein von PTC erbracht und nicht Platform Interface – "JPI", die sich aus im Java-Paket oder durch den ursprünglichen Lizenzgeber. Der ursprüngliche Unterpaketen des Java-Pakets enthaltenen Klassen Lizenzgeber der Open Source-Software stellt diese Software zusammensetzt) nicht verändern, indem er zusätzliche ohne Mängelgewähr und ohne jegliche Haftung dem Klassen innerhalb der JPI erstellt oder anderweitig die Kunden gegenüber zur Verfügung. Ergänzung oder Veränderung der Klassen in der JPI Geschäftsbedingungen für gebündelte Drittprodukte veranlasst. Bestimmte Drittprodukte, die mit den Lizenzierten Sofern der Kunde eine zusätzliche Klasse und ein oder Produkten bereitgestellt werden, werden im Rahmen einer mehrere verbundene APIs erstellt, die (i) die Funktionalität gesonderten direkten Lizenz des Herstellers der einer Java-Plattform erweitern und (ii) dritten betreffenden Drittprodukte bereitgestellt ("gebündelte Softwareentwicklern zur Entwicklung zusätzlicher Drittprodukte"). Der Kunde ist damit einverstanden und Software, in die ein solches zusätzliches API eingebunden erkennt an, dass – sofern solche gebündelten Drittprodukte ist, zugänglich sind, muss der Kunde unverzüglich eine mit den Lizenzierten Produkten gebündelt werden – (i) genaue Beschreibung eines solchen API allgemein solche gebündelten Drittprodukte im Ist-Zustand geliefert veröffentlichen, damit dieses von allen Entwicklern frei werden, so wie sie PTC selbst empfangen hat weitergereicht verwendet werden kann. werden und als solche dem Kunden ohne Gewährleistung, Bei Sun-Software handelt es sich um vertrauliche, Freistellung, Unterstützung oder andere Zusicherungen urheberrechtlich geschützte Informationen von Sun, und das seitens PTC bereitgestellt werden; (ii) PTC keine Haftung Eigentum an allen Kopien verbleibt bei Sun und/oder seinen für solche gebündelten Drittprodukte übernimmt und Lizenzgebern. Sun-Software wird nicht für die Anwendung Wartungsleistungen für solche Software nach Ermessen von im Design, dem Bau, dem Betrieb oder der Wartung von PTC erbracht werden; und (iii) vom Kunden der Erwerb nuklearen Einrichtungen entwickelt, lizenziert und ist auch neuer Versionen solcher gebündelten Drittprodukte verlangt nicht dafür vorgesehen, und Sun schließt ausdrücklich jede werden kann, wenn diese zur Verfügung stehen und vom implizite Gewährleistung der Eignung für solche jeweiligen Hersteller unterstützt werden. Verwendungen aus. Derzeit werden die folgenden Gebündelten Drittprodukte Sun schließt alle expliziten oder impliziten Bedingungen, von PTC zusammen mit bestimmten Lizenzierten Produkten Zusicherungen und Gewährleistungen aus, einschließlich geliefert: der impliziten Gewährleistungen für die allgemeine Adobe® Acrobat® Reader. Der Kunde ist damit Gebrauchstauglichkeit, der Eignung für einen bestimmten einverstanden, dass alle Kopien des Adobe® Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten, soweit diese Acrobat® Reader, die er von PTC erhält, den Ausschlüsse nicht als unwirksam erachtet werden. Bedingungen der Adobe® Systems Incorporated Sofern dies nicht gesetzlich untersagt ist, haften Sun oder Lizenzvereinbarung für elektronische Endkunden ihre Lizenzgeber keinesfalls für Einnahmen-, Gewinn- oder für Adobe® Acrobat® Reader unterliegen. Datenverlust oder für direkte, indirekte, besondere, Zufalls- Citrix Systems Presentation Manager und oder Folgeschäden oder Strafschadensersatz, gleich wie Lakeside Software SysTrack sind als optionale diese verursacht wurden und unabhängig vom Anwendungen zusammen mit bestimmten Haftungsgrund, welche aufgrund oder in Zusammenhang Lizenzierten Arbortext-Produkten erhältlich. Der mit der Verwendung oder der nicht möglichen Verwendung Kunde erkennt an, dass alle von ihm bei PTC von Sun-Software entstanden sind, selbst wenn Sun über die erworbenen Versionen von Presentation Manager Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. (Citrix Systems) und/oder von SysTrack (Lakeside Software) den jeweiligen Bestimmungen der mit diesen Anwendungen 2. Komponenten von Oracle mitgelieferten Lizenzverträge von Citrix Systems Die folgenden Bedingungen der Oracle Corporation und Lakeside Software unterliegen. ("Oracle") gelten für Software und Dokumentation, sofern Neue Versionen von Lizenzierten Produkten von PTC Software oder Dokumentation von Oracle in den können ggf. mit weiteren gebündelten Drittprodukten Lizenzierten Produkten enthalten oder mit diesen verbunden geliefert werden. ist ("Oracle-Software"). Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die Oracle-Software nur zusammen mit den Lizenzierten Produkten verwendet © 2005 PTC 7]
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